Gültige Gesetze für Kleintiere

 

Ab 28.4.2017 gültige Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und Verkauf.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009499

Ab 27.4.2017 gültige 2. Tierhalteverordung, Kaninchen werden in der 1. Tierhalteverordnung gereget (siehe separate Datei unten):

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003860

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1. Tierhalteverordnung mit Anlagen
Die Haltung von Kaninchen ist in der 1. Tierhalteverordnung geregelt und gilt nach der Tierschutznovelle 04/2017 weiterhin in Käfiggrößen und vollem Umfang der Ausstattung von Stall und Auslauf.
Tierhaltungsverordnung_1_anlagen_1-11(1)
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Ausnahmen der Meldepflicht für die Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf
Gültige Ausnahmen für die Haltung von Kleinnagern, Geflügel udgl.
Ausnahmen von der Meldepflicht für die H
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Bundestierschutzgesetz
Bundestierschutzgesetz(2).pdf
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Mindesthaltungsbedingungen Kaninchen, Auszug aus der gültigen 1. Tierhalteverordnung
MindesthaltungKaninchen.JPG
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